Nutzungsbedingungen
für Multimediadateien ohne "©x" Kennzeichnung
- Die zur Verfügung gestellten Multimediadateien (Bilder, Video, Audio) können unter Beachtung dieser Nutzungsbedingungen kostenfrei genutzt werden. Der Nutzer erkennt an, dass alle Multimediadateien urheberrechtlich geschützt sind und jede darüber hinaus gehende Nutzung der schriftlichen Genehmigung des Rechteinhabers bedarf.
- Ausgeschlossen ist jegliche Nutzung der Dateien zum Zweck einer gewerblichen, auf Gewinnerzielung ausgerichteten Verwendung.
- Der Nutzer ist gemäß §13 UrhG verpflichtet, bei Veröffentlichung den jeweiligen Urheber (entspricht dem übergeordneten Ordnername der Datei) mit dem Zusatz „NPV“ als Urheberrechtsvermerk zu setzen; Beispiel: „Foto (Video, Audio): NPV, Karl Otto“. Entspricht der Ordnernamen keinem Namen einer natürlichen oder juristischen Person, so ist der Vermerk: „Foto (Video, Audio): NPV“ zu setzen. Dies gilt auch für digitale Publikationen wie Internetseiten.
- Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung bzw. Manipulation der zur Verfügung gestellten Bilder, welche über Ausschnitte oder proportionale Größenveränderung hinausgeht, ist unzulässig. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form ist nicht zulässig.
Die Verwendung des Bildmaterials für verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende, rassistische, pornographische o.ä. Zwecke ist ausdrücklich untersagt. - Der Nutzer hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen selbst zu beachten und die jeweiligen Einwilligungen selbst einzuholen. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Der Nutzer verpflichtet sich, den NPV von etwaigen berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Bei nicht vereinbarter, kommerzieller Verwendung der Bilder stehen den Bildautoren bzw. Bildrechteinhabern neben den Kosten einer Abmahnung auch Honorarnachforderungen nach marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte zu.
- Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bedingung, soweit gesetzlich zulässig, am nächsten kommt.
für Multimediadateien mit "©x" Kennzeichnung
- Jegliche Nutzung außerhalb des privaten Bereichs bedarf ausdrücklich der Genehmigung des Urhebers.
Walter Aust
NPV & DMM-Koordination
2014-10-18
NPV (Nürnbergin Pölkkyveikot)